KfW Förderung bei Badsanierung

KfW-Zuschuss & Fördermöglichkeiten für barrierefreie Bäder

Heute schon an morgen denken: Bad altersgerecht umbauen

Vor allem im fortgeschrittenen Alter wird sich immer mehr mit dem Thema altersgerechtes Bauen & Barrierefreiheit auseinander gesetzt. Ein barrierefreies Bad ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Aus diesem Grund stellt sich oftmals die Frage, ob es Förder- oder Zuschussmöglichkeiten gibt, die beim barrierefreien Umbau des Badezimmers unterstützen können.
Wir haben für Sie eine Übersicht erstellt, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen könnten. Eine der bekanntesten Fördermöglichkeiten sind die Kredite und Investitionszuschüsse der KfW-Bank. Durch diese Förderung werden im Rahmen des altersgerechten Bauen bauliche Maßnahmen hinsichtlich der Barrierefreiheit unterstützt. Weitere Förderungen können durch die Krankenkasse oder Pflegeversicherung erfolgen. Wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre jeweilige Krankenkasse oder Pflegeversicherung.

Fördermöglichkeiten durch die KfW-Bank

Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss
ZUSCHUSS 455-B

  • wird prozentual von der Investitionssumme vergeben
  • beträgt maximal 6.250 €
  • kann von Privatpersonen jeden Alters, die Wohnungseigentümer sind und ein Ein- bis Zweifamilienhaus besitzen sowie von Personen, die einen Wohnraum mieten, beantragt werden
  • Bitte stellen Sie für alle geplanten Förder­maß­nahmen nur einen einzigen Antrag.
  • Die förderfähigen Investitionskosten für Einzel­maß­nahmen als Berechnungs­grund­lage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.

Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Bei Einzel­maßnahmen zur Barriere­reduzierung fördern wir Ihr Vorhaben bis zu einer Höhe von 25.000 Euro förder­fähigen Kosten je Wohneinheit. Die maximalen förder­fähigen Kosten steigen auf 50.000 Euro je Wohn­einheit, wenn Sie den Standard Alters­gerechtes Haus erreichen.

Die Höhe des Investitionszuschusses beträgt 10% oder 12,5% der förderfähigen Kosten:

  • 10% bei Zuschuss für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung  (maximaler Zuschussbetrag 2.500€)
  • oder 12,5% bei Zuschuss für altersgerechtes Bauen im Rahmen “Altersgerechtes Haus” (maximaler Zuschussbetrag 6.250€ )

Altersgerecht Umbauen – Kredit
KREDIT 159

  • speziell für Maßnahmen zur Barrierereduzierung
  • Höchstbetrag von 50.000 € je Wohneinheit
  • Förderkredit ab 3,11 % effektiver Jahreszins
  • kann von Privatpersonen jeden Alters, die Wohnungseigentümer sind und ein Ein- bis Zweifamilienhaus besitzen sowie von Personen, die einen Wohnraum mieten, beantragt werden

Weitere Informationen können der KfW-Website entnommen werden. Um Informationen zum KfW-Kredit & -Investitionszuschuss zu erhalten, können Sie sich jederzeit an unsere Bad-Profis oder an einen Finanzierungsberater in Ihrer Nähe wenden.

Achtung: Beide KfW-Förderungen müssen VOR dem Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt werden.
Stellen Sie Ihren Antrag bevor Sie mit Ihrem Vorhaben starten! Den Antrag eines Investitions­zuschusses können Sie im KfW-Zuschussportal beantragen. Darauf bekommen Sie zeitnah eine Rückmeldung, ob der Zuschuss grundsätzlich gewährt wird. Anschließend können unsere Bad-Profis direkt mit den Arbeiten starten. Nach den Badarbeiten übersenden Sie die jeweiligen Rechnungen und bekommen den Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.
Wenn Sie den KfW-Kredit 159 in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich vor Beginn der Modernisierungsarbeiten an Ihren Finanzierungspartner. Dieser beantragt den KfW-Kredit für Sie.

Fördermöglichkeiten durch die Krankenkasse oder Pflegeversicherung

Krankenkasse

  • gewähren keinen Zuschuss
  • übernehmen Kosten für bestimmte Hilfsmittel
  • Müssen im Einzelfall mit der jeweiligen Krankenkasse abgesprochen werden
  • Liste mit Hilfsmittel + ggf. Kostenvoranschlag muss der Krankenkasse vorab zugesendet werden
  • nach der Genehmigung können die Hilfsmittel bestellt werden

Pflegeversicherung

  • für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung & für Pflegehilfsmittel (nach § 40 SGB XI)
  • pro pflegebedürftiger Person bis zu 4.000 Euro für eine Umbaumaßnahme
  • Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt (z.B. ein Ehepaar oder eine Wohngemeinschaft), ist der Zuschuss pro Umbaumaßnahme auf 16.000 Euro begrenzt.
  • Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen entscheidend
  • Folgende Einzelmaßnahmen, wie z.B. das Ersetzen der Badewanne durch eine Dusche oder höhenverstellbare Dusch-Bodenbeläge, sind zuschussfähig bzw. können vollständig übernommen werden
  • Zuschuss VOR Beginn der Maßnahme inkl.Kostenvoranschlag beantragen

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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